Kostenrückerstattung

Ich bin Wahltherapeutin.

Das bedeutet, dass du die physiotherapeutische Behandlung zunächst selbst bezahlst und anschließend die Honorarnote mitsamt der ärztlichen Überweisung bei deiner Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen kannst.

Die Höhe der Rückerstattung ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Gerne informiere ich dich über die aktuellen Tarife oder unterstütze dich bei Fragen zur Einreichung.

Hausbesuchspauschalen sowie das Kilometergeld werden von vielen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen.

Bitte beachte, dass manche Krankenkassen vor Beginn der Behandlung eine Bewilligung für den Hausbesuch verlangen. Informiere dich dazu am besten direkt bei deiner Krankenkasse oder kontaktiere mich – ich helfe dir gerne weiter.

Für die physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Überweisung erforderlich.